Gemeinden & Behörden
Bewilligungen Gemeinden /
Polizei & Strassensicherung / Naturschutz
/ Forstamt & Waldverordnungen
Bewilligungen Gemeinden
Um
einen Distanzritt organisieren zu können braucht es Bewilligungen
von den Gemeinden. Dies vor allem für das Befahren von
Wald- und
Flurwegen (in der Regel mit Fahrverboten belegt), für die ganze
Woche (Markieren der Strecke, Anfahren der durch den Veranstalter
betreuten Groompunkte, Notfallauto). Auch wenn keine Fahrverbote
tangiert sind, wird die Gemeinde so über den Anlass informiert.
Manche Gemeinden
werden Anforderungen stellen (Bsp. Sicherung von Strassen,
Schritt-Passagen, Absprache mit Forstamt oder dem Kanton) - diesen
ist strikte Folge zu leisten. Manche Gemeinden werden zudem eine
Rechnung für die Bewilligung stellen - dies ist vorsorglich zu
budgetieren.
Polizei & Strassensicherung
Sollten gefährliche oder unübersichtliche Strassenüberquerungen auf
der Strecke liegen, lohnt es sich mit der Regionalpolizei Kontakt
aufzunehmen. Eine Strassensicherung gilt in erster Linie nicht dem
Anhalten der Autos für die Reiter (Reiter kennen das
Strassenverkehrsgesetz!), sondern der Sicherheit der
Fahrzeuglenker (Situation, dass Lenker erschrickt, wenn plötzlich
ein Pferd auf der Strasse ist).
Am Freiämter
2012 wurden private volljährige Personen für die
Strassensicherung eingesetzt.
Bedingung war das Tragen einer Leuchtweste und das
Verwenden einer Stablampe. |
Naturschutz
Führt
die Strecke durch Naturschutzgebiet muss mit dem entsprechenden Amt
Kontakt aufgenommen werden. Möglicherweise wird dieses einige
Auflagen stellen. Bsp. die Pflicht Hunde an der Leine zu führen oder
gar ein komplettes Hundeverbot (Jungtiere, Bodenbrüter).
Forstamt & Waldverordnungen
Es
lohnt sich ebenfalls einen Blick in die Regionalen- und Kantonalen
Waldverordnungsgesetze zu werfen. Bsp. ist es im Kanton Aargau nicht
bewilligungspflichtig einen Anlass zu organisieren, wenn weniger als
400 Personen im Wald sind.
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